Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines

Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorfälle und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unserer Vertragspartnern rechtsverbindlich, falls diese Kaufleute im Sinne des Handelsrechtes sind. Für sämtliche Verkäufe und Lieferungen gelten ausnahmslos unsere nachstehenden Bedingungen, auch in den Einzelfällen, in denen keine besondere Vereinbarung getroffen wird. Anderslautende mündliche Vereinbarungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Eventuelle Abweichungen zwischen Ihrer Bestellung und unserer Bestätigung sind uns unverzüglich , spätestens innerhalb 3 Tage mitzuteilen, andernfalls gilt auch bei Abweichungen unserer Bestätigung. Wir liefern in einem Unkreis von 20 km, um den Stadtbezirk München.

 
2. Angebot und Auftrag

Unser Angebot, mündlich oder schriftlich, sind immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns erst rechtsverbindlich, nachdem wir diese in angemessener Frist bestätigen oder aber mit Zustimmung unserer Vertragspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der anderen Seite genügt.

 
3. Lieferfrist

Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen angegeben, sind aber stets als voraussichtlich anzusehen. Die Geltendmachung von Ersatzansprüchen infolge verspäteter Lieferung ist insofern ausgeschlossen. Als Maßgabe gilt: Bestellungen, welche bei uns bis 12.00 Uhr eingehen, werden am folgenden Werktag, Bestellungen, welche nach 12.00 Uhr bei uns eingehen, zwei Werktage später ausgeliefert, ist der Bestelltag Samstag oder Sonntag, gilt dieses entsprechend.

 
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf dem Besteller über, sobald die Sendung unseren Betrieb verlässt und an die Bahn, Post oder andere Frachtführer übergeben wird. Alle Sendungen einschließlich Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
 
5. Versicherungsschutz

Auf Wunsch des Käufers versichern wir in seinem Auftrage alle die Sendungen gegen Beschädigung und Verluste, die durch Frachtführer mit unzureichender Haftung ausgeführt werden. Die Prämien hat der Käufer zu tragen; sie sind netto ohne Abzüge an uns zahlbar.

 
6. Zahlungsbedingungen

Unsere Preise verstehen sich ab München, einschließlich Verpackung. Die Zahlung hat, wie umseitig angegeben, netto in Bar nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Ab Fälligkeit der Forderung sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die sofortige Begleichung aller Verbindlichkeiten aus dieser Geschäftsbeziehung zu verlangen.

 
7. Sicherheit

Für den Fall, dass uns nach Auftragserteilung Umstände bekannt werden, die die Sicherheit unserer Forderung gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung nur gegen Zahlung Zug um Zug vorzunehmen. Ist uns ein Festhalten am Vertrag nicht zumutbar, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 
8. Eigentumsvorbehalt

Die Waren bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Der Besteller ist bei Zahlungseinstellung verpflichtet, unverzüglich die von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt fallende Waren auszusondern und uns ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Obst und Gemüse sind Frischwaren, wird die Annahme eines Auftrages verweigert, sind wir berechtigt, die Waren frei Hand zu veräußern, die Kosten und sämtliche Mindesterlöse trägt der Käufer.

 
9. Mängelrüge

Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder wegen offensichtlich unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind uns unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Ablieferung der Ware, schriftlich mitzuteilen. Obst und Gemüse sind Saisonartikel, ist ein Artikel nicht verfügbar, sind wir berechtigt, diesen Artikel gegen einen gleichwertigen auszutauschen.

 
10. Gewährleistung

Mängel des gelieferten Gegenstandes, die dessen Funktionsfähigkeit oder Wert nicht nur unerheblich beeinträchtigen, werden von uns in angemessener Frist nach unserer Wahl unentgeltliche Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung beseitigt. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des Kaufvertrages geleistet. Von uns mündlich oder schriftlich abgegebene Aussagen über die von uns gelieferte Ware sind, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nicht als Zusicherung anzusehen. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung. Unter Abbedingung des § 476a BGB übernehmen, wir sämtliche zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Materialkosten, nicht jedoch die Transport-, Wege und Arbeitskosten. Diese sind vom Geschäftspartner zu tragen. Das Recht auf Wandlung - Rückgängigmachung des Kaufs- oder Minderung - Herabsetzung des Kaufpreises - kann der Geschäftspartner nur dann gelten machen, wenn die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlschlägt oder die beanstandeten Mängel durch die Nachbesserung nicht behoben worden sind - die Beweislast trägt der Geschäftspartner - oder wenn die Nachbesserung durch uns trotz erfolgter Abmahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht erfolgt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatz wegen nicht Erfüllung und Ersatz mittelbarer Schäden sind ausgeschlossen. Ach bei berechtigten Reklamation ist die Übernahme nachgeordneter Kosten grundsätzlich ausgeschlossen.

 
11. Bestellung auf Abruf

Alle Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht anderes vereinbart, spätestens innerhalb 3 Monaten nach Ablauf des im Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt abzunehmen, ohne das es einer Abnahmeaufforderung bedarf. Bei Obst und Gemüse beträgt diese Frist zwei Tage nach vereinbartem Lieferdatum. Ist diese Frist abgelaufen, so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware bei gleichzeitiger Versendung in Rechnung zu stellen.

 
12. Probelieferung

Behält der Geschäftspartner bei einem Kauf auf Probe die Ware über die vereinbarte Probezeit hinaus, ist der Kauf abgeschlossen und es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises.

 
13. Betriebsstörung

Betriebsstörungen aller Art, Ergebnisse höherer Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei uns oder denjenigen Werken, die uns mit Rohmaterial, Einzelteilen usw. beliefern, entbinden uns während der ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen, ohne dass der Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder Ersatzansprüche gelten zu machen, es sei denn, ihm sei das Festhalten am Vertrag unzumutbar.

 
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferungen oder Zahlung ist München, Gerichtsstand ist ebenfalls München. Über das Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht.

 
15. Salvatorische Klausel

Sollte einer oder mehrere Punkte dieser AGB rechtsungültig oder rechtsunwirksam sein, berührt dieses nicht die Gültigkeit der anderen Vertragspunkten.

 
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