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Verkaufs- und Lieferbedingungen |
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1. Allgemeines |
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Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für
alle geschäftlichen Vorfälle und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns
und unserer Vertragspartnern rechtsverbindlich, falls diese Kaufleute
im Sinne des Handelsrechtes sind. Für sämtliche Verkäufe und
Lieferungen gelten ausnahmslos unsere nachstehenden Bedingungen, auch
in den Einzelfällen, in denen keine besondere Vereinbarung getroffen
wird. Anderslautende mündliche Vereinbarungen bedürfen zur
Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Eventuelle
Abweichungen zwischen Ihrer Bestellung und unserer Bestätigung sind
uns unverzüglich , spätestens innerhalb 3 Tage mitzuteilen,
andernfalls gilt auch bei Abweichungen unserer Bestätigung. Wir
liefern in einem Unkreis von 20 km, um den Stadtbezirk München. |
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2. Angebot und Auftrag |
Unser Angebot, mündlich oder schriftlich, sind
immer freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden für uns erst
rechtsverbindlich, nachdem wir diese in angemessener Frist bestätigen
oder aber mit Zustimmung unserer Vertragspartners vereinbarungsgemäß
ausgeführt haben, wobei ein stillschweigendes Einverständnis der
anderen Seite genügt. |
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3. Lieferfrist |
Alle Lieferfristen werden nach bestem Ermessen
angegeben, sind aber stets als voraussichtlich anzusehen. Die
Geltendmachung von Ersatzansprüchen infolge verspäteter Lieferung ist
insofern ausgeschlossen. Als Maßgabe gilt: Bestellungen, welche
bei uns bis 12.00 Uhr eingehen, werden am folgenden Werktag,
Bestellungen, welche nach 12.00 Uhr bei uns eingehen, zwei Werktage
später ausgeliefert, ist der Bestelltag Samstag oder Sonntag, gilt
dieses entsprechend. |
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4. Gefahrenübergang |
Die Gefahr geht auf dem Besteller über, sobald die Sendung unseren
Betrieb verlässt und an die Bahn, Post oder andere Frachtführer
übergeben wird. Alle Sendungen einschließlich Rücksendungen reisen auf
Gefahr des Käufers. |
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5. Versicherungsschutz |
Auf Wunsch des Käufers versichern wir in seinem
Auftrage alle die Sendungen gegen Beschädigung und Verluste, die durch
Frachtführer mit unzureichender Haftung ausgeführt werden. Die Prämien
hat der Käufer zu tragen; sie sind netto ohne Abzüge an uns zahlbar. |
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6. Zahlungsbedingungen |
Unsere Preise verstehen sich ab München,
einschließlich Verpackung. Die Zahlung hat, wie umseitig
angegeben, netto in Bar nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Ab
Fälligkeit der Forderung sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu
entrichten. Kommt der Käufer mit der Zahlung in Verzug, sind wir
berechtigt, die sofortige Begleichung aller Verbindlichkeiten aus
dieser Geschäftsbeziehung zu verlangen. |
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7. Sicherheit |
Für den Fall, dass uns nach Auftragserteilung
Umstände bekannt werden, die die Sicherheit unserer Forderung
gefährdet erscheinen lassen, sind wir berechtigt, die Lieferung nur
gegen Zahlung Zug um Zug vorzunehmen. Ist uns ein Festhalten am
Vertrag nicht zumutbar, so sind wir zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt. |
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8. Eigentumsvorbehalt |
Die Waren bleibt unser Eigentum bis zur
vollständigen Bezahlung. Der Besteller ist bei Zahlungseinstellung
verpflichtet, unverzüglich die von uns gelieferten und noch unter
Eigentumsvorbehalt fallende Waren auszusondern und uns ohne besondere
Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Obst und Gemüse sind
Frischwaren, wird die Annahme eines Auftrages verweigert, sind wir
berechtigt, die Waren frei Hand zu veräußern, die Kosten und sämtliche
Mindesterlöse trägt der Käufer. |
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9. Mängelrüge |
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel oder
wegen offensichtlich unvollständiger oder unrichtiger Lieferung sind
uns unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Ablieferung der Ware,
schriftlich mitzuteilen. Obst und Gemüse sind Saisonartikel, ist
ein Artikel nicht verfügbar, sind wir berechtigt, diesen Artikel gegen
einen gleichwertigen auszutauschen. |
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10. Gewährleistung |
Mängel des gelieferten Gegenstandes, die dessen
Funktionsfähigkeit oder Wert nicht nur unerheblich beeinträchtigen,
werden von uns in angemessener Frist nach unserer Wahl unentgeltliche
Ersatzlieferung oder durch Nachbesserung beseitigt. Für die bei der
Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der
Gewährleistungspflicht des Kaufgegenstandes Gewähr aufgrund des
Kaufvertrages geleistet. Von uns mündlich oder schriftlich abgegebene
Aussagen über die von uns gelieferte Ware sind, wenn nicht
ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, nicht als Zusicherung
anzusehen. Alle Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von 6
Monaten nach Lieferung. Unter Abbedingung des § 476a BGB übernehmen,
wir sämtliche zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen
Materialkosten, nicht jedoch die Transport-, Wege und Arbeitskosten.
Diese sind vom Geschäftspartner zu tragen. Das Recht auf Wandlung -
Rückgängigmachung des Kaufs- oder Minderung - Herabsetzung des
Kaufpreises - kann der Geschäftspartner nur dann gelten machen, wenn
die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung fehlschlägt oder die
beanstandeten Mängel durch die Nachbesserung nicht behoben worden sind
- die Beweislast trägt der Geschäftspartner - oder wenn die
Nachbesserung durch uns trotz erfolgter Abmahnung mit angemessener
Nachfristsetzung nicht erfolgt. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatz wegen nicht Erfüllung und Ersatz mittelbarer Schäden
sind ausgeschlossen. Ach bei berechtigten Reklamation ist die
Übernahme nachgeordneter Kosten grundsätzlich ausgeschlossen. |
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11. Bestellung auf Abruf |
Alle Bestellungen auf Abruf sind, wenn nicht
anderes vereinbart, spätestens innerhalb 3 Monaten nach Ablauf des im
Vertrag vorgesehenen Zeitpunkt abzunehmen, ohne das es einer
Abnahmeaufforderung bedarf. Bei Obst und Gemüse beträgt diese Frist
zwei Tage nach vereinbartem Lieferdatum. Ist diese Frist abgelaufen,
so sind wir jederzeit berechtigt, die Ware bei gleichzeitiger
Versendung in Rechnung zu stellen. |
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12. Probelieferung |
Behält der Geschäftspartner bei einem Kauf auf
Probe die Ware über die vereinbarte Probezeit hinaus, ist der Kauf
abgeschlossen und es erfolgt volle Berechnung des Kaufpreises. |
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13. Betriebsstörung |
Betriebsstörungen aller Art, Ergebnisse höherer
Gewalt, Arbeitsausstände usw. bei uns oder denjenigen Werken, die uns
mit Rohmaterial, Einzelteilen usw. beliefern, entbinden uns während
der ganzen Dauer und auch hinsichtlich der Folgeerscheinungen von der
Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen, ohne dass der
Besteller berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten oder
Ersatzansprüche gelten zu machen, es sei denn, ihm sei das Festhalten
am Vertrag unzumutbar. |
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14. Erfüllungsort und Gerichtsstand |
Erfüllungsort für Lieferungen oder Zahlung ist
München, Gerichtsstand ist ebenfalls München. Über das
Vertragsverhältnis entscheidet deutsches Recht. |
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15. Salvatorische Klausel |
Sollte einer oder mehrere Punkte dieser AGB
rechtsungültig oder rechtsunwirksam sein, berührt dieses nicht die
Gültigkeit der anderen Vertragspunkten. |
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